Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen der Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG gegen die im Mai 2019 in Kraft getretene Änderung der EU-Gasrichtlinie für unzulässig erklärt.
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen der Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG gegen die im Mai 2019 in Kraft getretene Änderung der EU-Gasrichtlinie für unzulässig erklärt. Die EU-Regeln schließen strenge Auflagen zur Entflechtung („unbundling“), zum Netzzugang und zur Kostenkontrolle ein. Die deutsche Bundesnetzagentur hat einen Antrag der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 abgelehnt, die geplante Ostseepipeline von der geltenden EU-Gasrichtlinie auszunehmen. Die Regulierung verbietet unter anderem, dass Lieferanten und Pipelinebetreiber wie im Falle von Gazprom und Nord Stream 2 identisch sind.
Die EU-Regeln schließen strenge Auflagen zur Entflechtung („unbundling“), zum Netzzugang und zur Kostenkontrolle ein.
Unterdessen hat das russische Verlegeschiff Akademik Tscherski am Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen angelegt. Das Spezialschiff soll laut der Nachrichtenagentur Reuters die fehlenden 6% der Ostseepipeline fertigstellen, nachdem das Schweizer Unternehmen Allseas seine Verlegearbeiten aufgrund von US-Sanktionen einstellen musste.